Hausordnung

Hausordung DOWNLOAD

*Zur Vereinfachung werden im folgenden Text die männlichen Formen von Personen verwendet.

Diese Ordnung soll dazu dienen, das Zusammenwirken von Schülern, Lehrern, Erziehungsberechtigten* und des sonstigen an der Schule tätigen Personals zu unterstützen. Die Verwirklichung der Aufgaben der Schule erfordert die Mitwirkung aller Beteiligten und ist geprägt von gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Diese Ordnung gilt für alle Schulveranstaltungen und für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, auch wenn dies außerhalb der regulären Unterrichtszeit geschieht.
Diese Ordnung beruht auf den geltenden Vorschriften, Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg und ergänzt diese.

Unterricht
Allgemeines:
Die Schüler sind verpflichtet, an allen Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen.
Verspätet eintreffende Schüler melden sich unverzüglich bei ihrem Fachlehrer.

Vor dem Unterricht:
Mit dem Einlass in das Schulhaus um 7.35 Uhr beginnt für alle Schüler die Vorbereitung auf den Unterricht. Die Schüler sind dazu verpflichtet, alle notwendigen Unterrichtsmaterialien zu Unterrichtsbeginn ausgepackt und ordentlich bereitgelegt zu haben. Nicht zum Unterricht benötigte Gegenstände verbleiben in der Schultasche.
Für Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Jacken und Kopfbedeckungen (die nicht religiös begründet sind) sind abzulegen, die Schultaschen gehören auf den Boden oder an die Tischhaken.
Das Betreten der Fachräume und Turnhallen ist nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

Während des Unterrichts / Unterrichtstages:
Die unterrichtende Lehrkraft eröffnet und schließt den Unterricht. Jede mutwillige Störung des Unterrichts ist zu unterlassen. Das Essen und Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Das Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Toilettengänge sind nach Möglichkeit auf die Pause zu verlegen. Muss ein Schüler krankheitsbedingt den Unterricht verlassen, meldet er sich zuerst beim Fachlehrer, der über das weitere Vorgehen entscheidet.
Das Schulgelände darf während des Unterrichtstages nicht unerlaubt verlassen werden.
Bei einem notwendigen Raumwechsel begeben sich die Schüler zügig zum nächsten Raum.

Nach dem Unterricht:
Nach Unterrichtsschluss sind die Räume und Turnhallen unverzüglich, sicher und ordentlich zu verlassen. Die Schüler haben sich über die Änderungen des Stundenplanes zu informieren.

Pause
Jeder hat das Recht auf eine erholsame Pause.
Die Hofpausen dienen der Entspannung und sind auf dem jeweils zugewiesenen Schulhof zu verbringen.
Die kleinen Pausen werden zum Raumwechsel, für den Toilettengang und zur Unterrichtsvorbereitung genutzt.
Um Unfälle zu vermeiden, ist das Drängeln, Rennen und Toben in den Schulgebäuden zu unterlassen. Auf dem Hof sind Spiele, die andere Schüler gefährden, verboten. Ebenso ist jegliches Werfen mit Gegenständen untersagt (einschließlich Schneeballwerfen).
Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt, und die Pause wird im Unterrichtsraum unter Aufsicht der Lehrkraft verbracht.
Alle Unterrichtsräume sind in den großen Pausen abgeschlossen.

Schulversäumnisse
Krankheit
 Informationen zum Fehlen sind am ersten Tag per Telefon, Mail oder Fax (Empfehlung vor Unterrichtsbeginn) dem Sekretariat mitzuteilen.
 Schriftliche Entschuldigungen oder ärztliche Atteste im Original müssen zusätzlich spätestens bei Wiederkehr beim Klassenlehrer abgegeben werden. (Vordruck für Entschuldigungauf unserer Schulhomepage)

Beurlaubung
 Beurlaubungen bis zu drei Tagen müssen im Voraus schriftlich beim Klassenlehrer beantragt werden.
 Beurlaubungen von mehr als drei Tagen müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

Verspätungen
 Verspätungen ohne triftigen Grund sind ein unentschuldigtes Schulversäumnis.

Unentschuldigtes Fehlen
 Alle Schulversäumnisse, die nicht ordnungsgemäß entschuldigt werden bzw. für die keine Genehmigungen vorliegen, sind Ordnungswidrigkeiten.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbständig und unverzüglich vom jeweiligen Schüler nachgeholt werden.

Verbot von Suchtmitteln und Waffen
Das Rauchen (auch die Benutzung elektronischer Zigaretten) sowie der Konsum alkoholischer Getränke und Drogen jeglicher Art sind auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen strengstens verboten.
Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Munition jeder Art dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Mediennutzung
Um den Bildungsauftrag der Schule zu gewährleisten und Unterrichtsstörungen zu vermeiden, verbleiben Handys, internet- und datenspeicherfähige Geräte (mit Kamera und/ oder Abhörfunktion) sowie Lautsprecherboxen ausgeschaltet in der Schulmappe. Im Rahmen der Medienbildung dürfen Handys auf Anweisung der Lehrkraft für Unterrichtszwecke verwendet werden ( siehe Handyordnung). In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf § 201 des STGB sowie §22 Kunst UrhG, dass Bild- und Tonaufnahmen und deren Verbreitung ein Straftatbestand in Deutschland sind. Voraussetzung dafür ist ein sorgsamer Umgang mit digitalen Medien und dem Internet.
Handys werden während des Sportunterrichts von den Sportlehrern nicht aufbewahrt.

Umgang mit Regelverstößen
Kommt es zu Regelverstößen, nutzen wir unter anderem folgende Erziehungsmaßnahmen laut Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
 die Ermahnung,
 die Gelegenheit zur Wiedergutmachung,
 die Behandlung des Sachverhalts im Unterricht,
 die Missbilligung des Verhaltens durch schriftliche Mitteilung an die Eltern,
 die Übertragung geeigneter Aufgaben,
 die Wegnahme von Gegenständen bis zum Ende der Unterrichtsstunde oder des Unterrichtstages,
 der zeitweilige Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde,
 die Anordnung einer häuslichen Nacharbeit oder eine Nacharbeit unter Aufsicht außerhalb des planmäßigen Unterrichts
Bei wiederholten bzw. schwerwiegenden Regelverstößen leiten wir gemäß §64 des BbgSchulG weitere Ordnungsmaßnahmen ein.

Kommunikationskonzept
Grundsätze/ Ziele
So unerfreulich es auch sein mag, dort wo Menschen zusammenarbeiten, entstehen auch Probleme.
Die hier vorliegende Beschwerderegelung soll zielführend sein und ein positives Schulklima fördern.
Die Anliegen enthalten in der Regel immer auch Ansatzpunkte für eine positive Veränderung. Beschwerden sollen Chancen der Zusammenarbeit eröffnen. Dabei können nicht immer sofort Lösungen erwartet werden, wohl aber eine zeitnahe Bearbeitung des Problems.
Um ein Anliegen konkret zu benennen, nutzen bitte alle Beteiligten unser Mitteilungsformular (Vordruck  auf unserer Schulhomepage). So haben beide Parteien die Möglichkeit, sich lösungsorientiert auf das Gespräch vorzubereiten.
In allen Instanzen werden Verlauf, Bearbeitung und Vereinbarungen von Beschwerden dokumentiert. Nur so kann eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und nachhaltige Regelung erreicht werden.

Unser Weg der Kommunikation
Schritt 1
Die Beschwerde wird direkt an die betreffende Person unter Nutzung des Mitteilungsformulars gerichtet (Lehrer, Schüler, Mitschüler, Eltern, Erziehungsberechtigte).
Schritt 2
Wird das Problem nicht gelöst, wird im nächsten Schritt der Gesprächskreis erweitert. Das können zum Beispiel folgende Personen sein: Klassenlehrer, Fachlehrer, Schulsozialarbeiter, Sozialpädagogin, Klassensprecher und Elternsprecher.
Bei fachlichen Angelegenheiten kann die Anfrage an die Fachbereichsleitung gerichtet werden.
Schritt 3
Wird das Problem nicht gelöst, geht die Beschwerde weiter an ein Mitglied der Schulleitung.
Zu dem darauf folgenden Gespräch werden die beteiligten Personen eingeladen.
Schritt 4
Wird das Problem nicht gelöst, geht die Beschwerde an das Schulamt Frankfurt/ Oder.
Die bereits mit einbezogenen Personen werden davon in Kenntnis gesetzt.

In der Schule ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verfassungswidriger (verbotener) Organisationen, Aufstachelung zu Rassenhass und Volksverhetzung stellen Straftaten dar und werden von der Schule angezeigt. Im Sinne eines friedlichen, weltoffenen Miteinanders wird es nicht geduldet, in Kleidung und Auftreten Intoleranz, Gewaltbereitschaft sowie Extrempositionen jeder Art zu demonstrieren.

Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Schul- und Hausordnung tritt am 25.09.2018 in Kraft. Sie setzt die bisher gültige Hausordnung vom 14.09.2015 außer Kraft. Ihre Geltungsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn die Schulkonferenz keine Änderungen beschließt.

 

Telefonnummern / Adressen der Schulen

Oberschule: 033438-642 149

Fredersdorfer Chaussee 22, 15345 Altlandsberg

Grundschule: 033438-602 22

Klosterstr. 3, 15345 Altlandsberg

Schulcloud Brandenburg

Zugang Schulcloud Brandenburg

https://brandenburg.schul-cloud.org/

Solltest du dein Passwort vergessen haben oder andere Probleme mit einem Schulgerät oder einer unserer Schulplattformen haben, wende dich an:

Thomas.Nickel@lk.brandenburg.de

 

 

FUNDSACHEN

Habt ihr etwas verloren, dann schaut doch einmal unter lansi.de