Hausaufgabenkonzept

Hausaufgabenkonzept

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler.

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

–    VV-Schulbetreib vom 29.Juni 2010
–    Abschnitt 1 Absatz 5 – Hausaufgaben

2. Allgemeine Grundsätze

Hausaufgaben dienen

  • der Festigung, Vertiefung, Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachspezifischen Techniken
  • der Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte
  • der Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsthemen und frei gewählten Themen

Hausaufgaben

  • sind Aufgaben, die selbstständig von den Schülerinnen und Schülern erledigt werden
  • werden im Unterricht vorbereitet und im Unterricht entsprechend kontrolliert
  • werden in der Regel nicht benotet – Ausnahmen können sein – erarbeitete Vorträge, Gedichtkontrollen, Erstellung von Belegarbeiten
  • sollten den individuellen Lernstand und die individuelle Belastbarkeit berücksichtigen und dürfen entsprechend auch differenziert werden

3. Zeitrahmen

Richtwerte für die Erledigung der schriftlichen Hausaufgaben (bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag)

–    Jahrgangsstufen 1 und 2          etwa 30 Minuten

–    Jahrgangsstufen 3 und 4          etwa 45 Minuten

–    Jahrgangsstufen 5 und 6          etwa 60 Minuten

–    Jahrgangsstufen 7 bis 10          etwa 90 Minuten

Die Klassenlehrerin/-lehrer hat in Zusammenarbeit mit den Fachlehrern das Ausmaß der Hausaufgabenzeit zu beobachten und gegebenenfalls. für eine Abstimmung zu sorgen.

4. Rechte und Pflichten

Die rechtlichen Vorgaben des Hausaufgabenkonzeptes werden den Eltern und Schülern zu Beginn eines Schuljahres vorgestellt.

Die Lehrerinnen und Lehrer werden Hausaufgaben

  • rechtzeitig ankündigen
  • an die Tafel schreiben
  • quantitativ und qualitativ ggf. differenziert stellen
  • mit anderen Lehrkräften abstimmen
  • nicht in der Pause und in letzter Minute stellen

sowie

  • die Erledigung kontrollieren
  • bei fehlenden Hausaufgaben
  • eine Information an die Erziehungsberechtigten geben
  • Hausaufgaben Nacharbeiten lassen

Die Schülerinnen und Schüler müssen

  • ein Hausaufgabenheft übersichtlich führen
  • sich die Hausaufgaben notieren
  • sich bei Fehlzeiten und im Krankheitsfall selbstständig nach Hausaufgaben erkundigen, informieren
  • vergessen und unvollständig erledigte Hausaufgaben nachholen und unaufgefordert zeigen
  • Hausaufgaben sauber und in entsprechender Form anfertigen

Vorgestellt und Beschlussfassung – Lehrerkonferenz am 22.11.2010

 

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