Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2020/21 schulpflichtig.
Sie müssen in der zuständigen Grundschule der Stadt Altlandsberg angemeldet werden.
Anmeldezeiten:
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- Dienstag, 07.01.2020 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.40 Uhr
- Mittwoch, 08.01.2020 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Donnerstag, 09.01.2020 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Freitag, 10.01.2020 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.40 Uhr
- Samstag, 11.01.2020 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt an der Stadtschule Altlandsberg an.
Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte im Sekretariat einen Termin.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- urkundliche Nachweise zur Sorgeberechtigung des Kindes
- bei getrennt lebenden, aber gemeinsam erziehungsberechtigten Eltern eine Einverständniserklärung des getrennt lebenden Elternteils zur Einschulung des Kindes
- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita
oder: Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg - gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
- gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
Eltern haben ebenfalls zu den Terminen die Möglichkeit einen Hortplatz zu beantragen.
Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes wird durch das Gesundheitsamt in Strausberg durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2020 statt.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.maerkischoderland.de/de/schuleingangsuntersuchungen/schuleingangsuntersuchungen.html
Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung
findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Förderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.
Die Sprachstandsfeststellungen und – soweit erforderlich- die Sprachförderkurse werden in der besuchten Kita durchgeführt. Auch Kinder, die im Jahr vor der Einschulung keine Kita besuchen, sollen in einer nahegelegenen Kita an einer Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls an einem Sprachförderkurs teilnehmen.
Diese Kinder sind persönlich oder telefonisch in einer Kita zur Sprachstandsfeststellung
anzumelden.
Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt wird. Die Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFV) vom 03. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr.25], S.505) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2018 (GVBI.II/18, [Nr.49]).
Bitte beachten Sie, dass durch die Anmeldung an einer Grundschule die tatsächliche Aufnahme noch nicht gesichert ist. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in der Schule.
Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie im Sekretariat oder an die Primartstufenleiterin der Stadtschule Altlandsberg, Frau Ruchotzke, Tel. 033438-60222 richten.