Grundsatz
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Benutzen von Mobiltelefonen auf Grundlage der Schul- und Hausordnung untersagt.
Warum das alles?
Wir möchten an unserer Schule bestimmte Dinge vermeiden und dadurch unseren Umgang miteinander verbessern und fördern.
Dazu gehören:
- keine Unterrichtsstörungen
- kein Mobbing gegen Schüler-/innen und Lehrer-/innen
- kein Ausüben von Straftaten
Schulregeln:
1. Das Handy muss beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in der Schultasche sein.
2. Im Rahmen der Medienbildung dürfen Handys auf Anweisung der Lehrkraft für Unterrichtszwecke verwendet werden.
3. Ton- und Bildaufnahmen von anderen Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.
4. Das Tauschen von Dateien (Musik, Videos etc.) ist untersagt.
Bei schulischen Veranstaltungen (Wandertage, Klassenfahrten etc.) gibt es für die Handynutzung individuelle Regelungen. Grundsätzlich gelten auch dort die Schulregeln.
Wie werden Verstöße gegen die Handyordnung oder die Anordnung des Lehrers geahndet?
Erster Verstoß: Einsammeln* des Handys bis zum Stundenende durch die Lehrkraft.
Zweiter Verstoß: Einsammeln* des Handys bis Unterrichtsschluss. Die Eltern werden in Kenntnis gesetzt.
Dritter Verstoß: Einsammeln* des Handys bis zum Ende der Schulwoche. Das Handy kann am letzten Schulwochentag nach der 5. Stunde im Lehrerzimmer abgeholt werden.
Weitere Verstöße führen zu Ordnungsmaßnahmen.
Besteht der Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder getauscht werden, werden ebenso die Schulleitung sowie die Polizei informiert.
*Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der Handys. Ein Schadensersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen (siehe Schul- und Hausordnung).