Beitragsordnung des Fördervereins Stadtschule Altlandsberg e.V.
1.) Die Höhe der Beiträge, Umlagen usw. wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2.) Der Mitgliedsbeitrag wird wie folgt festgesetzt:
a) Schülerinnen und Schüler 6,00 € (jährlich)
b) für natürliche Personen 12,00 € (jährlich)
c) für juristische Personen (Firmen, Vereine usw.) 24,00 € (jährlich)
3.) Der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Kalenderjahr stets bis zum 31.März vorrangig bargeldlos auf das Vereinskonto in einem Betrag zu entrichten. Der Schatzmeister hat Bareinnahmen schriftlich zu quittieren.
4.) Anträge auf Freistellung bzw. Reduzierung des Mindestbeitrages können beim Vorstand in schriftlicher Form gestellt werden. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
5.) Der Beitrag für Personen, die im Laufe des Kalenderjahres Mitglied werden, wird anteilig monatlich entsprechend dem Aufnahmedatum berechnet.
Die Beitragsordnung ist auf der Mitgliederversammlung vom 13.12.2016 beschlossen worden und tritt gleichzeitig in Kraft.
Bankverbindung: Sparkasse MOL
IBAN: DE34170540400020050186
BIC: WELADED1MOL